Ortsplanungsrevision
Die Gemeinde Benken hat die Absicht, ihre Richt- und Rahmennutzungsplanung aus entwicklungspolitischen Gründen zu revidieren und diese auf das per 01.10.2017 in Kraft gesetzte Planungs- und Baugesetz (PBG) abzustimmen. Der rechtsgültige Zonenplan und das Baureglement (mit Änderungen 2017) stammen aus dem Jahr 2006.
Nach der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Anpassung des Kantonalen Richtplans sowie des Planungs- und Baugesetzes haben sich die Rahmenbedingungen in der Raumplanung grundsätzlich geändert. Von den Gemeinden wird unter anderem eine vertiefte Auseinandersetzung mit ihrer Innenentwicklung, ihrer Siedlungs- und Freiraumqualität, der Baulandmobilisierung, der Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr und der Umsetzung von nationalen Inventaren verlangt. Die komplexere Ortsplanung erhöht die Spannungsfelder und verlangt nicht nur nach einer sorgfältigeren raumplanerischen Interessensabwägung, sondern auch nach dem Einbezug der Bevölkerung.
Gemäss PBG Art. 175 müssen die Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren ab Vollzugsbeginn des Planungs- und Baugesetzes resp. bis 1. Oktober 2027 an das neue Recht angepasst werden.