Haushälterische Bodennutzung
Ein sanftes Wachstum der Bevölkerung sichert unsere Unabhängigkeit. Darum entwickeln wir uns innerhalb des Siedlungsgebiets weiter.
Ziel: Identitätsstiftende Elemente in Siedlung und Landschaft erhalten & verbessern
Bedeutende charakteristische Gebäude und Landschaften, markante Bäume sowie Gärten sollen erhalten bleiben. Bauten und Anlagen im Landschaftsschutzgebiet Benkner Büchel werden den Schutzzielen entsprechend gestaltet. Die Potentiale unüberbauter Parzellen sollen ausgenutzt werden. Für Bauprojekte am Siedlungsrand sollen Gestaltungsvorgaben gemacht (z.B. Baumpflanzungen, Erhalt Hochstammbäume) werden. Die Grösse der Gebäudevolumen soll im Baureglement gesteuert werden.
Wird das ganze Gemeindegebiet betrachtet, besteht der grösste Flächenanteil des Gemeindegebiets aus Landwirtschaftsflächen, Wald und übrigen Flächen. Die Siedlungsfläche macht nur einen geringen Teil aus. Die Gemeinde Benken ist primär eine Wohngemeinde. Das Gewerbe und die Industrie sind klar vom Wohnen getrennt und befinden sich im Quartier Neubruch. Der Boden muss laut Raumplanungsgesetz haushälterisch genutzt werden.
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